Karlsruher Kinderpass

Als Inhaber eines gültigen Karlsruher Kinderpasses können Eltern für ihr Kind den "Bildungsgutschein" bei einem beliebigen Kollegen/einer beliebigen Kollegin des Klangfächers® für das Wunsch-Instrument bzw. das Wunsch-Fach einlösen.

So geht’s:

Sie nehmen mit der betreffenden Kollegin oder dem betreffenden Kollegen direkt Kontakt auf und vereinbaren Ihren Termin für die Unterrichtsstunde.

Sie bringen den Bildungsgutschein dann einfach in den Unterricht mit und geben ihn dem Lehrer oder der Lehrerin ab.

Das war’s und viel Spaß beim Musikmachen!